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   VG Trier, 11.06.2002 - 1 L 620/02.TR   

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https://dejure.org/2002,27330
VG Trier, 11.06.2002 - 1 L 620/02.TR (https://dejure.org/2002,27330)
VG Trier, Entscheidung vom 11.06.2002 - 1 L 620/02.TR (https://dejure.org/2002,27330)
VG Trier, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 1 L 620/02.TR (https://dejure.org/2002,27330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens zur Konkretisierung der Ergebnisse einer Rasterfahndung; Rechtsgrundlage für ein über die Rasterfahndung hinausgehendes Auskunftsverlangen zur Ermittlung so genannter "Schläfer"; Abgrenzung des Auskunftsersuchens von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; BVerfSchG § 2 Abs. 1 Satz 3, § 8 Abs. 3, 5, 9-11; BNDG § 2 Abs. 1a; VwGO § 80; RhPfPOG §§ 25a, 25d;RhPfVerfSchG § 2 Abs. 2, § 8 Abs. 3
    Abfrage von Kundendaten bei Banken im Anschluss an Rasterfahndung

  • beck.de (Leitsatz)

    Auskunftsersuchen nach Rasterfahndung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3268
  • NJW 2003, 992 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1400 (Ls.)
  • MMR 2002, 698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Trier, 11.06.2002 - 1 L 620/02
    b) Dies berechtigt jedoch im Hinblick auf den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III GG) wurzelnden und in § 2 RhPfPOG konkretisierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht dazu, die unter das Bankgeheimnis und damit unter dem Gesichtspunkt der informationellen Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 = NJW 1984, 419) in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I i. v. mit 1 I GG) fallenden Informationen über private Kontenverbindungen von solchen Personen abzufragen, die keine hinreichende Nähebeziehung zu der abzuwehrenden Gefahr aufweisen.

    Diese dort geltenden niedrigeren Anforderungen an die Eingriffsschwelle werden dadurch legitimiert, dass im Hinblick auf einen Grundrechtsschutz durch Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 1 [44] = NJW 1984, 419; Riegel, DÖV 1994, 814 [816]) weitgehende formelle Kautelen aufgestellt wurden (vgl. §,8 IX-XI BVerfSchG, § 2 I a BNDG) und die vom BVerfG (etwa BVerfGE 100, 313 = NJW 2000, 55) anerkannte Aufgabe der diversen Nachrichtendienste, losgelöst von einem auf eine Person konkretisierten Verdacht im "Vorfeld" allgemeiner Bedrohungsszenarien zu ermitteln, sowie die Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei (vgl. § 2 1 3 BVerfSchG, § 2 II RhPfVerfSchG) und die diesen fehlenden polizeilichen Zwangsbefugnisse (vgl. § 8 III BVerfSchG, § 8 III RhPfVerfSchG) zu berücksichtigen sind.

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Trier, 11.06.2002 - 1 L 620/02
    So hat auch das BVerfG sowohl im Hinblick auf den regelungssystematischen Standort als vor allem auch auf die unterschiedlichen Zwecksetzungen und Legitimationserfordernisse in seinem Urteil zum Verbrechensbekämpfungsgesetz 1994 streng zwischen den Einschreitschwellen des Polizeirechts (konkrete Gefahr) bzw. Strafprozessrechts (Tatverdacht) einerseits sowie den verdachtsunabhängigen nachrichtendienstlichen Aufklärungsmethoden andererseits unterschieden (BVerfGE 100, 313 [383] = NJW 2000, 55).

    Diese dort geltenden niedrigeren Anforderungen an die Eingriffsschwelle werden dadurch legitimiert, dass im Hinblick auf einen Grundrechtsschutz durch Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 1 [44] = NJW 1984, 419; Riegel, DÖV 1994, 814 [816]) weitgehende formelle Kautelen aufgestellt wurden (vgl. §,8 IX-XI BVerfSchG, § 2 I a BNDG) und die vom BVerfG (etwa BVerfGE 100, 313 = NJW 2000, 55) anerkannte Aufgabe der diversen Nachrichtendienste, losgelöst von einem auf eine Person konkretisierten Verdacht im "Vorfeld" allgemeiner Bedrohungsszenarien zu ermitteln, sowie die Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei (vgl. § 2 1 3 BVerfSchG, § 2 II RhPfVerfSchG) und die diesen fehlenden polizeilichen Zwangsbefugnisse (vgl. § 8 III BVerfSchG, § 8 III RhPfVerfSchG) zu berücksichtigen sind.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.1999 - LVerfG 2/98

    Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung

    Auszug aus VG Trier, 11.06.2002 - 1 L 620/02
    Der Freiheitsanspruch des Einzelnen verlangt, dass er von polizeilichen Maßnahmen verschont bleibt, die nicht durch eine hinreichende Beziehung zwischen ihm und einer Gefährdung eines zu schützenden Rechtsguts oder eine entsprechende Gefahrennähe legitimiert sind (MVVerfG, NVwZ 2000, 429 = DVBI 2000, 262 [265]).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 357/01

    Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit

    Auszug aus VG Trier, 11.06.2002 - 1 L 620/02
    Im Einklang mit dem OVG Koblenz geht die Kammer davon aus, dass die terroristischen Aktivitäten, die von den islamistischen Extremisten Osama bin Laden und dem von ihm aufgebauten Netzwerk Al Quaida ausgehen, noch nicht beendet sind und weitere Anschläge zu erwarten sind (ebenso OLG Düsseldorf, NVwZ 2002, 631 = NWVBI 2002, 203 [205]).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei

    Auszug aus VG Trier, 11.06.2002 - 1 L 620/02
    Zum einen verbietet es sich bereits, jede Person, die sich irgendwie verdächtig gemacht hat, durch Erkennungsdienst oder Datenverarbeitung wie einen potenziellen Straftäter zu behandeln (BVerwGE 26, 169 [170f.]) = NJW 1967, 1192).
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